Die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
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-Peter Raithel-
Fragt man als Lehrender nach dem ersten Schritt bei der Bearbeitung eines verwaltungsrechtlichen
Falles, spielt es keine Rolle, ob man diese Frage erst kürzlich mit dem Abitur ausgestatteten
Studierenden, die am Beginn ihrer Berufslaufbahn stehen, oder im öffentlichen Dienst erfahrenen
Personen, die sich gerade der modularen Qualifizierung unterziehen, stellt – die erste Antwort ist fast
immer identisch: „Der Beamte prüft zuerst, ob er überhaupt zuständig ist.“
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