Alumni Verwaltungshochschule
13
SEP
2016

Familiennachzug im Rahmen des Ausländerrechts

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Projektarbeit I

In der Bundesrepublik Deutschland bildet die Familienzusammenführung – wie in den meisten europäischen Staaten – einen wesentlichen, wenngleich sinkenden Teil der gegenwärtigen Zuwanderung.
Die besondere praktische Bedeutung des Familiennachzugs ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass durch den von der Bundesregierung verfügten Gastarbeiter-Anwerbestopp vom 23.11.1973 die Erwerbszwecken dienende Einreise durch Drittstaatsangehörige verboten wurde. Der Familiennachzug ist – neben dem Flüchtlingsrecht – bis heute für viele Drittstaatsangehörige die einzige Möglichkeit, längerfristigen Zu-gang zur Bundesrepublik zu erhalten.
Das Ausländergesetz (AuslG) enthielt keine Regelungen zu den Bedingungen der Familienzusammenführung. Deren Ausgestaltung war den Ländern überlassen. Ein gewisser bundesweiter Abgleich erfolgte lediglich auf ministerieller Ebene.

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