Alumni Verwaltungshochschule
26
MRZ
2014

Vorsicht bei Listenverbindungen – oder wie aus Strategie ein Lotteriespiel wird

Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Bayern 2013, S. 126 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag)

In diesem Aufsatz geht es nicht nur um die Vor- bzw. Nachteile des mathematischen Proporzverfahrens nach Hare/Niemeyer bzw. des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt, sondern ganz speziell um die Auswirkung der Änderung auf Listenverbindungen nach Art. 26 GLKrWG.

26
FEB
2014

Wahlprüfung bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern -Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen und Checkliste für das Vorgehen-

Den staatlichen Behörden obliegt, neben der grundsätzlichen Pflicht zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere die Prüfung der Wahlen von Amts wegen (Art. 50 GLKrWG)und aufgrund von Wahlanfechtungen (Art. 51 GLKrWG). Während sich der Rahmen des Prüfungsumfangs bei einer Wahlanfechtung regelmäßig aus der behaupteten Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften ergibt, weil dabei lediglich rechtzeitig gerügte und substantiiert vorgetragene Verstöße geprüft werden dürfen, erschließt sich der Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen nur aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Wahlen 2013, S. 70 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag).

Unter dem folgenden Link steht die Checkliste zum Download zur Verfügung.

Das Skript erhalten Sie über diesen Link