Alumni Verwaltungshochschule
11
SEP
2015

Der § 117 OWiG in der Praxis

Projektarbeit von Astrid Gebhard Jahrgang 2013/2016

Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Einwirkungen durch Lärm die Gesundheit beeinträchtigen, da er sich negativ auf die Kommunikation, die Entspannung und die Erholung auswirkt. Umso wichtiger ist es daher, die Erregung von Lärm zu unterbinden und damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden. Dazu schreibt der Gesetzgeber dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine wichtige Rolle zu.2
Der Bußgeldtatbestand des § 117 Abs. 1 OWiG schützt die Allgemeinheit sowie die Nachbarschaft vor unzulässigem Lärm.

11
SEP
2015

Grundfragen der Anfechtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Ursprünglich zählte das Verwaltungsprozessrecht zu den Kerngebieten der juristischen Arbeit. In der Verwaltungspraxis erfordert die Tätigkeit als Behördenvertreter vor dem Verwaltungsgericht ein vergleichbares Wissen, wenn es darum geht, Schriftsätze zu erarbeiten und den Rechtsträger der Behörde in der mündlichen Verhandlung zu vertreten. Erforderlich sind vor allem Kenntnisse über die einzelnen Klagearten. Dabei steht die Anfechtungsklage wegen ihrer quantitativen Bedeutung im Vordergrund. Ihr Anwendungsfeld liegt im Bereich der Eingriffsverwaltung, die gegenüber dem Bürger durch belastenden Verwaltungsakt entscheidet.