Alumni Verwaltungshochschule
28
OKT
2015

Grundfragen der Verpflichtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Eine besonders wichtige Unterart der Leistungsklage bildet die Verpflichtungsklage. Während die Anfechtungsklage die Aufhebung eines Verwaltungsaktes zum Ziel hat, bietet die Verpflichtungsklage dem Kläger die Möglichkeit, den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtlich zu erzwingen. Aus diesem Grund liegt ihr eigentlicher Anwendungsbereich dort, wo der Einzelne für die Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit eine Genehmigung benötigt.