Alumni Verwaltungshochschule
18
FEB
2015

Verantwortlichkeit von ausgewählten Rechtssubjekten im stehenden Gewerbe

Der Frage, wer als selbstständiger Gewerbetreibender anzusehen ist, kommt  eine erhebliche Relevanz zu, da sie als Tatbestandsmerkmal der einschlägigen Rechtsvorschriften zu qualifizieren ist.

Ungeachtet seiner Bedeutung enthalten die Gewerbeordnung oder gewerberechtliche Spezialgesetze keine Definition des Begriffs des Gewerbetreibenden, weshalb dieser nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln ist.

12
FEB
2015

Die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters für „Routine-Angelegenheiten“

Nach bayerischem Kommunalrecht sind der Gemeinderat für die grundsätzlichen und der Erste Bürgermeister für die laufenden Angelegenheiten zuständig – als Faustregel ist dies zutreffend. Dies klingt auf den ersten Blick einfach – viel schwieriger ist dieses Thema jedoch bei näherer Betrachtung. Und die praktische Bedeutung ist groß!