Alumni Verwaltungshochschule
15
FEB
2018

Nachträgliches Vorgehen gegen ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe (Teil 2)

Dr. Bodo Klein

Angesichts der von einem Reisegewerbe ausgehenden Gefahren normiert die Gewerbeordnung im Vergleich zu anderen Gewerbearten strengere Regelungen (Teil 2).