Kommunalrecht Info-Service der Studienfachgruppe – Ausgabe Oktober 2022

Autoren: Thomas Böhmer und Martin Schäfer
Autoren: Thomas Böhmer und Martin Schäfer
Autor: Thomas Böhmer, Peter Raithel
Autor: Mario Kullmann M.P.A.
Autor: Thomas Böhmer
KISS Ausgabe Mai 2021 (Autor: Peter Raithel)
Autoren: Peter Raithel und Jan Friedrich
Peter Raithel
Vor Beginn der neuen Wahlzeit des Gemeinderats am 1. Mai 2020 (Art. 23 Abs. 1 GLKrWG) mehren
sich die Anfragen zur Ausgestaltung der Arbeit im Gemeinderat und zur Besetzung der Ausschüsse.
Dabei werden Begriffe wie Fraktion, Fraktionsgemeinschaft, Gruppe, Partei, Wählergruppe und
Ausschussgemeinschaft selten klar voneinander abgegrenzt.
Nach bayerischem Kommunalrecht sind der Gemeinderat für die grundsätzlichen und der Erste Bürgermeister für die laufenden Angelegenheiten zuständig – als Faustregel ist dies zutreffend. Dies klingt auf den ersten Blick einfach – viel schwieriger ist dieses Thema jedoch bei näherer Betrachtung. Und die praktische Bedeutung ist groß!
Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Bayern 2013, S. 126 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag) –
In diesem Aufsatz geht es nicht nur um die Vor- bzw. Nachteile des mathematischen Proporzverfahrens nach Hare/Niemeyer bzw. des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt, sondern ganz speziell um die Auswirkung der Änderung auf Listenverbindungen nach Art. 26 GLKrWG.