Alumni Verwaltungshochschule
19
DEZ
2017

Nachträgliches Vorgehen gegen ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe (Teil 1)

Dr. Bodo Klein

Angesichts der von einem Reisegewerbe ausgehenden Gefahren normiert die Gewerbeordnung im Vergleich zu anderen Gewerbearten strengere Regelungen.

 

18
FEB
2015

Verantwortlichkeit von ausgewählten Rechtssubjekten im stehenden Gewerbe

Der Frage, wer als selbstständiger Gewerbetreibender anzusehen ist, kommt  eine erhebliche Relevanz zu, da sie als Tatbestandsmerkmal der einschlägigen Rechtsvorschriften zu qualifizieren ist.

Ungeachtet seiner Bedeutung enthalten die Gewerbeordnung oder gewerberechtliche Spezialgesetze keine Definition des Begriffs des Gewerbetreibenden, weshalb dieser nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln ist.