Alumni Verwaltungshochschule
13
SEP
2016

Die neuen Redaktionsrichtlinien in der praktischen Anwendung

Thomas Böhmer, Peter Raithel, Martin Schäfer

Der Aufbau und die Gestaltung von Rechtsvorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus den Redaktionsrichtlinien – RedR1, die für die Staatsbehörden verbindlich sind. Für die Kommu-nen sind sie als Empfehlung zu verstehen. Diese Richtlinien gelten zur Erstellung von Geset-zen, Verordnungen und Satzungen sowie (eingeschränkt) von Verwaltungsvorschriften (Nr. 1 RedR). Mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015 wurden die Redaktionsrichtlinien grundlegend geändert und stark verkürzt.