Die Bedeutung einer Abmahnung im Arbeitsrecht
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Autor: Steven Schiller
Es gibt zwei Arten von Kündigungen, um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB1 zu beenden, nämlich die ordentliche Kündigung (hier endet das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist) und die außerordentliche Kündigung.2
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