Die Umsetzung des Art. 30 LStVG bei der Stadt Aschaffenburg
Diplomarbeit von Sabrina Fellhauer Studienjahrgang 2012/2015
Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verursacht verschiedene Probleme. Der vom Bayerischen Landtag erlassene Art. 30 des Landesstraf- und Verord-nungsgesetzes (LStVG) soll hierfür einen Lösungsansatz bieten. Den bayeri-schen Städten und Gemeinden wird somit eine neue Handlungskompetenz ein-geräumt, um die – mit dem Missbrauch von Alkohol entstehenden Probleme – besser und gezielter in den Griff zu bekommen.
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