Alumni Verwaltungshochschule
01
MRZ
2016

Ausgewählte Fragen der Gewerbeuntersagung (Teil 1)

von Dr. Bodo Klein

Die Gewerbeordnung stellt für die Kontrolle des stehenden Gewerbes ein abgestuftes rechts-technisches Instrumentarium zur Verfügung. Eine besondere praktische Relevanz besitzt die in § 35 GewO geregelte Gewerbeuntersagung. Sie bildet das notwendige Gegenstück zu der in § 1 GewO gewährten Gewerbefreiheit, da sie einen schrankenlosen und ungehinderten Missbrauch dieser Freiheit verhindern will. Zudem bietet sie bei lediglich anzeigepflichtigen Tätigkeiten die einzige Möglichkeit für ein repressives Einschreiten, wenn sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden herausstellt.

14
JAN
2016

Rechtsanwendung, Methodik und Fallbearbeitung im öffentlichen Recht

von Marion Böttcher

Teil 1 Die innerstaatliche Rechtsordnung

Es wird die juristische Methodik erläutert, das Verwaltungsverfahren in seinen Grundzügen vorgestellt, es werden Grundbegriffe vermittelt und ein Überblick über die Organisation von Behörden gegeben. Dies begleitend zur Lehrveranstaltung verständlich für Studienanfänger zu erläutern, ist Ziel dieses Skripts.
Verwaltungshandeln ist Rechtsanwendung. Die Menge der Vorschriften, die die Verwaltung bei Ihrer Arbeit zu berücksichtigen hat, nimmt dabei immer mehr zu. Umso wichtiger ist es, sich von Beginn des Studiums an eine Methodik anzugewöhnen, die den Umgang mit den Rechtsnormen erleichtert. Diese juristische Methodik soll hier einfach und in ihren Grundzügen erklärt werden.

15
DEZ
2015

Sicherheitsrecht – Auswertung von Zeitschriften Teil 11

Projektarbeit aus dem Jahrgang 2014/2017

Problematik der öffentlichen Dimension der im Privatrecht gründen-den Stadionverbote und der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stadionbetreibern – Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Halloweenparty an Allerheiligen – Rechtmäßigkeit des Verbots des Spielhallenbetriebs am Aschermitt-woch, Gründonnerstag und Karsamstag – Entzug der Fahrerlaubnis bei fehlender Kraftfahreignung aufgrund des Verdachts auf Alkoholabhängigkeit – Voraussetzungen für eine sofortige Vollziehung des Widerrufs einer Fahrlehrererlaubnis – Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund fehlender Kraftfahreignung nach einem Schlaganfall – Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis beim Aufstellen von Sammelcontainern auf Privatgrundstücken, die nur vom öffentlichen Straßenraum aus zu befüllen sind – Unwirksamkeit des Verbots einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen

15
DEZ
2015

Sicherheitsrecht – Auswertung von Zeitschriften Teil 12

Marion Böttcher

Die neue Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37 LStVG – Der Leitfaden des Bayerischen Innenministeriums für Gemeinden zum Umgang mit sog. Rechtsrockkonzerten und vergleichbaren Veranstaltungen – Parkverbote an Elektroladestationen – Neue Regelungen zur Zuständigkeit für die gesamte bayerische Verwaltung

23
NOV
2015

Die Umsetzung des Art. 30 LStVG bei der Stadt Aschaffenburg

Diplomarbeit von Sabrina Fellhauer Studienjahrgang 2012/2015

Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verursacht verschiedene Probleme. Der vom Bayerischen Landtag erlassene Art. 30 des Landesstraf- und Verord-nungsgesetzes (LStVG) soll hierfür einen Lösungsansatz bieten. Den bayeri-schen Städten und Gemeinden wird somit eine neue Handlungskompetenz ein-geräumt, um die – mit dem Missbrauch von Alkohol entstehenden Probleme – besser und gezielter in den Griff zu bekommen.

28
OKT
2015

Grundfragen der Verpflichtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Eine besonders wichtige Unterart der Leistungsklage bildet die Verpflichtungsklage. Während die Anfechtungsklage die Aufhebung eines Verwaltungsaktes zum Ziel hat, bietet die Verpflichtungsklage dem Kläger die Möglichkeit, den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtlich zu erzwingen. Aus diesem Grund liegt ihr eigentlicher Anwendungsbereich dort, wo der Einzelne für die Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit eine Genehmigung benötigt.

 

11
SEP
2015

Der § 117 OWiG in der Praxis

Projektarbeit von Astrid Gebhard Jahrgang 2013/2016

Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Einwirkungen durch Lärm die Gesundheit beeinträchtigen, da er sich negativ auf die Kommunikation, die Entspannung und die Erholung auswirkt. Umso wichtiger ist es daher, die Erregung von Lärm zu unterbinden und damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden. Dazu schreibt der Gesetzgeber dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht eine wichtige Rolle zu.2
Der Bußgeldtatbestand des § 117 Abs. 1 OWiG schützt die Allgemeinheit sowie die Nachbarschaft vor unzulässigem Lärm.

11
SEP
2015

Grundfragen der Anfechtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Ursprünglich zählte das Verwaltungsprozessrecht zu den Kerngebieten der juristischen Arbeit. In der Verwaltungspraxis erfordert die Tätigkeit als Behördenvertreter vor dem Verwaltungsgericht ein vergleichbares Wissen, wenn es darum geht, Schriftsätze zu erarbeiten und den Rechtsträger der Behörde in der mündlichen Verhandlung zu vertreten. Erforderlich sind vor allem Kenntnisse über die einzelnen Klagearten. Dabei steht die Anfechtungsklage wegen ihrer quantitativen Bedeutung im Vordergrund. Ihr Anwendungsfeld liegt im Bereich der Eingriffsverwaltung, die gegenüber dem Bürger durch belastenden Verwaltungsakt entscheidet.

 

19
MAI
2015

Sicherheitsrecht – Auswertung von Zeitschriften Teil 10

von Marion Böttcher/Maria Müller

Die Themen im Einzelnen:

Verweigerung einer Fällungsgenehmigung für eine Schwarzkiefer – Verbot einer Halloweenparty an Allerheiligen nach Art 7 Abs. 2 LStVG – Kosten einer Teilleerfahrt eines Abschleppunternehmens – Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Bereichen – Zulässige Breite eines Grabmals – Rechtmäßigkeit eines  Haltungs- und Betreuungsverbots für Rinder

 

 

22
APR
2015

Sicherheitsrecht – Auswertung von Zeitschriften Teil 9

von Marion Böttcher/Jürgen Spengler

Die Themen im Einzelnen:

Definition des Störers im Zusammenhang mit der Kostenerstattung bei Straßenverunreinigungen nach einem Verkehrsunfall – Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von (Raucher-)Vereinen mit offener Mitgliederstruktur im Zusammenhang mit dem Rauchverbot in Gaststätten. – Definition der konkreten Gefahr bei Einzelfallverstößen im Lebensmittelrecht und Verhältnismäßigkeit einer Untersagung . – Haftung nach dem Feuerwehrrecht bei Schadensereignissen des ruhenden Verkehrs – Haftung des Störers für die Kosten eines Abschleppeinsatzes im Sonderfall einer sog. Teilleerfahrt . – Sicherheitsbeeinträchtigungen als Teil der besonderen örtlichen Verhältnisse nach dem Gaststättenrecht . – Einschätzungsspielraum des Normgebers bei Fragen der Sicherheit im Zusammenhang mit Höchstmaßen für Grabmäler. – Anliegergebrauch an Straßen . – Sperrungen an Skipisten als Teil der freien Natur und verbundene Ermessensfragen bei der Beseitigungsanordnung .

Analysiert wurden fast ausschließlich Fälle aus verwaltungsjuristischen Zeitschriften, insbesondere den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.).