Alumni Verwaltungshochschule
17
AUG
2022

Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren (Teil 1)

Autor: Dr. Bodo Klein

16
JUN
2021

Ausgewählte Probleme der Anhörung im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren (Teil 2)

Autor: Dr. Bodo Klein

 

06
MAI
2021

Ausgewählte Probleme der Anhörung im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren

Autor: Dr. Bodo Klein

 

 

11
JAN
2019

Grundfragen der Fortsetzungsfeststellungsklage (Teil2)

Dr. Bodo Klein

Verwaltungsakte beinhalten administrative Entscheidungen bestimmter Einzelfälle gegenüber dem Bürger. Abgesehen von den Fällen der Befristung durch Festlegung einer Anfangsfrist und der aufschiebenden Bedingung werden sie nach Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG1 mit der Be-kanntgabe wirksam und entfalten von diesem Zeitpunkt an die in der jeweiligen Regelung vorgesehenen Rechtswirkungen.

06
DEZ
2018

Grundfragen der Fortsetzungsfeststellungsklage (Teil 1)

Dr. Bodo Klein

Verwaltungsakte beinhalten administrative Entscheidungen bestimmter Einzelfälle gegenüber dem Bürger. Abgesehen von den Fällen der Befristung durch Festlegung einer Anfangsfrist und der aufschiebenden Bedingung werden sie nach Art. 43 Abs. 1 BayVwVfG1 mit der Be-kanntgabe wirksam und entfalten von diesem Zeitpunkt an die in der jeweiligen Regelung vorgesehenen Rechtswirkungen.

 

 

 

28
OKT
2015

Grundfragen der Verpflichtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Eine besonders wichtige Unterart der Leistungsklage bildet die Verpflichtungsklage. Während die Anfechtungsklage die Aufhebung eines Verwaltungsaktes zum Ziel hat, bietet die Verpflichtungsklage dem Kläger die Möglichkeit, den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtlich zu erzwingen. Aus diesem Grund liegt ihr eigentlicher Anwendungsbereich dort, wo der Einzelne für die Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit eine Genehmigung benötigt.

 

11
SEP
2015

Grundfragen der Anfechtungsklage

von Dr. Bodo Klein

Ursprünglich zählte das Verwaltungsprozessrecht zu den Kerngebieten der juristischen Arbeit. In der Verwaltungspraxis erfordert die Tätigkeit als Behördenvertreter vor dem Verwaltungsgericht ein vergleichbares Wissen, wenn es darum geht, Schriftsätze zu erarbeiten und den Rechtsträger der Behörde in der mündlichen Verhandlung zu vertreten. Erforderlich sind vor allem Kenntnisse über die einzelnen Klagearten. Dabei steht die Anfechtungsklage wegen ihrer quantitativen Bedeutung im Vordergrund. Ihr Anwendungsfeld liegt im Bereich der Eingriffsverwaltung, die gegenüber dem Bürger durch belastenden Verwaltungsakt entscheidet.