Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren (Teil 3)
Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren (Teil 3) 550.93 KB
Autor: Dr. Bodo Klein
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Autor: Dr. Bodo Klein
Das gesamte Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist subjektivrechtlich geprägt. Dies gilt nicht nur für das Hauptsacheverfahren. Auch das Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung dient dem subjektiven Rechtsschutz und nicht der objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle.
Dr. Bodo Klein
Die einstweilige Anordnung bildet neben dem Aussetzungsverfahren die zweite Art des vor-läufigen Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie ist den im Zivilprozess geltenden Vorschriften über die einstweilige Verfügung nachgebildet.