Ausgewählte Probleme der Anhörung im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren (Teil 3)
Autor: Dr. Bodo Klein

Autor: Dr. Bodo Klein
Sehr geehrte Damen und Herren,
für alle Ehemaligen mit hoher Motivation und Karriereplänen für die Zukunft:
Am 7. Juli und 14. Juli 2021 finden virtuelle Infoveranstaltungen zum Masterstudiengang Public Management (MPM) statt.
Infos zur Anmeldung siehe Flyer
Autor: Dr. Bodo Klein
Dr. Bodo Klein
von Dr. Bodo Klein
Dr. Bodo Klein
Eine Analyse des §14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz in der Fassung vom 15.01.2005.
prämierte Diplomarbeit von Frau Annegret Goebel -Studienjahrgang 2013/2016
„Terror“ – so lautet das Theaterstück Ferdinand von Schirachs, das am 03.10.2015 in Berlin und Frankfurt parallel uraufgeführt wurde.
Es geht um die Verhandlung des Falls Major Koch. Mit seinem Kampfjet hatte er befehlswidrig ein ziviles Lufthansaflugzeug mit 164 Passagieren abgeschossen. Mit seinem Theaterstück macht der Autor die im Zuge der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes hauptsächlich in den Jahren 2004 und 2005 geführte Dis-kussion um den Abschuss von Terrorflugzeugen für den Zuschauer erlebbar.
-Dr. Bodo Klein-
Begriff und Struktur von Ermessensentscheidungen, Arten des Ermessens, Ermessensausübung und Grenzen des Ermessens
Thomas Böhmer, Peter Raithel, Martin Schäfer
Der Aufbau und die Gestaltung von Rechtsvorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus den Redaktionsrichtlinien – RedR1, die für die Staatsbehörden verbindlich sind. Für die Kommu-nen sind sie als Empfehlung zu verstehen. Diese Richtlinien gelten zur Erstellung von Geset-zen, Verordnungen und Satzungen sowie (eingeschränkt) von Verwaltungsvorschriften (Nr. 1 RedR). Mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015 wurden die Redaktionsrichtlinien grundlegend geändert und stark verkürzt.
Projektarbeit I
In der Bundesrepublik Deutschland bildet die Familienzusammenführung – wie in den meisten europäischen Staaten – einen wesentlichen, wenngleich sinkenden Teil der gegenwärtigen Zuwanderung.
Die besondere praktische Bedeutung des Familiennachzugs ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass durch den von der Bundesregierung verfügten Gastarbeiter-Anwerbestopp vom 23.11.1973 die Erwerbszwecken dienende Einreise durch Drittstaatsangehörige verboten wurde. Der Familiennachzug ist – neben dem Flüchtlingsrecht – bis heute für viele Drittstaatsangehörige die einzige Möglichkeit, längerfristigen Zu-gang zur Bundesrepublik zu erhalten.
Das Ausländergesetz (AuslG) enthielt keine Regelungen zu den Bedingungen der Familienzusammenführung. Deren Ausgestaltung war den Ländern überlassen. Ein gewisser bundesweiter Abgleich erfolgte lediglich auf ministerieller Ebene.