Alumni Verwaltungshochschule
21
MRZ
2022

70 Jahre Gemeindeordnung – Eine Glosse

Autor: Peter Raithel

 

11
NOV
2021

Kommunalrecht Info-Service der Studienfachgruppe – Ausgabe November 2021

Autor: Thomas Böhmer, Peter Raithel

23
JUL
2021

Steuerung von kommunalen Unternehmen durch die Einführung von Public Corporate Governance Kodizes (PCGK)

Autor: Mario Kullmann M.P.A.

29
JUN
2021

Kommunalrecht Info-Service – „Der neue Art. 47a GO“ und „Verfassungsgerichtshof kippt Art. 120b Abs. 3 GO“

Autor: Thomas Böhmer

06
MAI
2021

Neue Grenze für die Bildung einer Ausschussgemeinschaft (Urteil – Besprechung – Fallbeispiel mit Lösung)

KISS Ausgabe Mai 2021 (Autor: Peter Raithel)

24
FEB
2021

Ein kurzes Plädoyer für die Wahlmöglichkeit bei den Ausschussbesetzungsverfahren

Autoren: Peter Raithel und Jan Friedrich

 

21
APR
2020

Fraktionen & Co. – wichtige Begriffe für die Ausschussbesetzung

Peter Raithel

Vor Beginn der neuen Wahlzeit des Gemeinderats am 1. Mai 2020 (Art. 23 Abs. 1 GLKrWG) mehren
sich die Anfragen zur Ausgestaltung der Arbeit im Gemeinderat und zur Besetzung der Ausschüsse.
Dabei werden Begriffe wie Fraktion, Fraktionsgemeinschaft, Gruppe, Partei, Wählergruppe und
Ausschussgemeinschaft selten klar voneinander abgegrenzt.

12
FEB
2015

Die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters für „Routine-Angelegenheiten“

Nach bayerischem Kommunalrecht sind der Gemeinderat für die grundsätzlichen und der Erste Bürgermeister für die laufenden Angelegenheiten zuständig – als Faustregel ist dies zutreffend. Dies klingt auf den ersten Blick einfach – viel schwieriger ist dieses Thema jedoch bei näherer Betrachtung. Und die praktische Bedeutung ist groß!

 

26
MRZ
2014

Vorsicht bei Listenverbindungen – oder wie aus Strategie ein Lotteriespiel wird

Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Bayern 2013, S. 126 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag)

In diesem Aufsatz geht es nicht nur um die Vor- bzw. Nachteile des mathematischen Proporzverfahrens nach Hare/Niemeyer bzw. des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt, sondern ganz speziell um die Auswirkung der Änderung auf Listenverbindungen nach Art. 26 GLKrWG.

26
FEB
2014

Wahlprüfung bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern -Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen und Checkliste für das Vorgehen-

Den staatlichen Behörden obliegt, neben der grundsätzlichen Pflicht zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere die Prüfung der Wahlen von Amts wegen (Art. 50 GLKrWG)und aufgrund von Wahlanfechtungen (Art. 51 GLKrWG). Während sich der Rahmen des Prüfungsumfangs bei einer Wahlanfechtung regelmäßig aus der behaupteten Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften ergibt, weil dabei lediglich rechtzeitig gerügte und substantiiert vorgetragene Verstöße geprüft werden dürfen, erschließt sich der Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen nur aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Wahlen 2013, S. 70 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag).

Unter dem folgenden Link steht die Checkliste zum Download zur Verfügung.

Das Skript erhalten Sie über diesen Link