Autor: Thomas Böhmer, Peter Raithel
Autor: Mario Kullmann M.P.A.
Autor: Thomas Böhmer
KISS Ausgabe Mai 2021 (Autor: Peter Raithel)
Autoren: Peter Raithel und Jan Friedrich
Peter Raithel
Vor Beginn der neuen Wahlzeit des Gemeinderats am 1. Mai 2020 (Art. 23 Abs. 1 GLKrWG) mehren
sich die Anfragen zur Ausgestaltung der Arbeit im Gemeinderat und zur Besetzung der Ausschüsse.
Dabei werden Begriffe wie Fraktion, Fraktionsgemeinschaft, Gruppe, Partei, Wählergruppe und
Ausschussgemeinschaft selten klar voneinander abgegrenzt.
Nach bayerischem Kommunalrecht sind der Gemeinderat für die grundsätzlichen und der Erste Bürgermeister für die laufenden Angelegenheiten zuständig – als Faustregel ist dies zutreffend. Dies klingt auf den ersten Blick einfach – viel schwieriger ist dieses Thema jedoch bei näherer Betrachtung. Und die praktische Bedeutung ist groß!
Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Bayern 2013, S. 126 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag) –
In diesem Aufsatz geht es nicht nur um die Vor- bzw. Nachteile des mathematischen Proporzverfahrens nach Hare/Niemeyer bzw. des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt, sondern ganz speziell um die Auswirkung der Änderung auf Listenverbindungen nach Art. 26 GLKrWG.
Den staatlichen Behörden obliegt, neben der grundsätzlichen Pflicht zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere die Prüfung der Wahlen von Amts wegen (Art. 50 GLKrWG)und aufgrund von Wahlanfechtungen (Art. 51 GLKrWG). Während sich der Rahmen des Prüfungsumfangs bei einer Wahlanfechtung regelmäßig aus der behaupteten Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften ergibt, weil dabei lediglich rechtzeitig gerügte und substantiiert vorgetragene Verstöße geprüft werden dürfen, erschließt sich der Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen nur aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Wahlen 2013, S. 70 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag).
Unter dem folgenden Link steht die Checkliste zum Download zur Verfügung.
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