Verantwortlichkeit von ausgewählten Rechtssubjekten im stehenden Gewerbe
Der Frage, wer als selbstständiger Gewerbetreibender anzusehen ist, kommt eine erhebliche Relevanz zu, da sie als Tatbestandsmerkmal der einschlägigen Rechtsvorschriften zu qualifizieren ist.
Ungeachtet seiner Bedeutung enthalten die Gewerbeordnung oder gewerberechtliche Spezialgesetze keine Definition des Begriffs des Gewerbetreibenden, weshalb dieser nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln ist.
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