Wahlprüfung bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern -Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen und Checkliste für das Vorgehen-
Den staatlichen Behörden obliegt, neben der grundsätzlichen Pflicht zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere die Prüfung der Wahlen von Amts wegen (Art. 50 GLKrWG)und aufgrund von Wahlanfechtungen (Art. 51 GLKrWG). Während sich der Rahmen des Prüfungsumfangs bei einer Wahlanfechtung regelmäßig aus der behaupteten Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften ergibt, weil dabei lediglich rechtzeitig gerügte und substantiiert vorgetragene Verstöße geprüft werden dürfen, erschließt sich der Umfang der Wahlprüfung von Amts wegen nur aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Wahlen 2013, S. 70 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag).
Unter dem folgenden Link steht die Checkliste zum Download zur Verfügung.
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