Alumni Verwaltungshochschule
13
SEP
2016

Die neuen Redaktionsrichtlinien in der praktischen Anwendung

Thomas Böhmer, Peter Raithel, Martin Schäfer

Der Aufbau und die Gestaltung von Rechtsvorschriften ergeben sich im Wesentlichen aus den Redaktionsrichtlinien – RedR1, die für die Staatsbehörden verbindlich sind. Für die Kommu-nen sind sie als Empfehlung zu verstehen. Diese Richtlinien gelten zur Erstellung von Geset-zen, Verordnungen und Satzungen sowie (eingeschränkt) von Verwaltungsvorschriften (Nr. 1 RedR). Mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015 wurden die Redaktionsrichtlinien grundlegend geändert und stark verkürzt.

13
SEP
2016

Familiennachzug im Rahmen des Ausländerrechts

Projektarbeit I

In der Bundesrepublik Deutschland bildet die Familienzusammenführung – wie in den meisten europäischen Staaten – einen wesentlichen, wenngleich sinkenden Teil der gegenwärtigen Zuwanderung.
Die besondere praktische Bedeutung des Familiennachzugs ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass durch den von der Bundesregierung verfügten Gastarbeiter-Anwerbestopp vom 23.11.1973 die Erwerbszwecken dienende Einreise durch Drittstaatsangehörige verboten wurde. Der Familiennachzug ist – neben dem Flüchtlingsrecht – bis heute für viele Drittstaatsangehörige die einzige Möglichkeit, längerfristigen Zu-gang zur Bundesrepublik zu erhalten.
Das Ausländergesetz (AuslG) enthielt keine Regelungen zu den Bedingungen der Familienzusammenführung. Deren Ausgestaltung war den Ländern überlassen. Ein gewisser bundesweiter Abgleich erfolgte lediglich auf ministerieller Ebene.