Begriffsmerkmale und Arten des Gewerbes
Begriffsmerkmale und Arten des Gewerbes
Dr. Bodo Klein, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
Im Mittelpunkt des Gewerberechts steht der Begriff des Gewerbes, da er den sachlichen Anwendungsbereich aller einschlägigen Vorschriften kennzeichnet. Diese setzen jeweils ein Gewerbe voraus, was als Tatbestandsmerkmal zu qualifizieren ist. Umgekehrt kann sich nur auf die Gewerbefreiheit berufen, wer ein Gewerbe betreibt. Aus diesem Grund stellt sich bei jeder Prüfung eines konkreten Einzelfalles immer die Frage, ob es sich bei der betreffenden Tätigkeit um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung handelt, welches den in diesem Gesetz festgelegten Pflichten unterliegt.
Begriffsmerkmale und Arten des Gewerbes 293.11 KB