Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (Teil 1)
Dr. Bodo Klein
Die einstweilige Anordnung bildet neben dem Aussetzungsverfahren die zweite Art des vor-läufigen Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie ist den im Zivilprozess geltenden Vorschriften über die einstweilige Verfügung nachgebildet.
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