Alumni Verwaltungshochschule
12
MAI
2020

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (Teil 1)

Dr. Bodo Klein

Die einstweilige Anordnung bildet neben dem Aussetzungsverfahren die zweite Art des vor-läufigen Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie ist den im Zivilprozess geltenden Vorschriften über die einstweilige Verfügung nachgebildet.