Alumni Verwaltungshochschule
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MRZ
2014

Das Betretungsverbot als sicherheitsrechtliche Maßnahme auf Kirchweihen

Projektarbeit 2 von Katja Friedl

In der Projektarbeit wird näher auf die sicherheitsrechtliche Maßnahme eingegangen, das Betretungsverbot im Einzelfall für das Kirchweihgelände.

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MRZ
2014

Vorsicht bei Listenverbindungen – oder wie aus Strategie ein Lotteriespiel wird

Quelle: Originalaufsatz erschienen in KommunalPraxis Bayern 2013, S. 126 ff. (Wolters Kluwer Deutschland GmbH – Publishing / Carl Link Kommunalverlag)

In diesem Aufsatz geht es nicht nur um die Vor- bzw. Nachteile des mathematischen Proporzverfahrens nach Hare/Niemeyer bzw. des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt, sondern ganz speziell um die Auswirkung der Änderung auf Listenverbindungen nach Art. 26 GLKrWG.

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MRZ
2014

Grundfragen der Beteiligung von Gesellschaften und Vereinigungen im Verwaltungsverfahren (Teil 2)

Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz regelt an zahlreichen Stellen Rechte und Pflichten der Beteiligten. Im Zusammenhang mit den genannten Vorschriften stellt sich die Frage, wer als Beteiligter des Verwaltungsverfahrens anzusehen ist. Der Terminus „Beteiligter“ ist einer der zentralen Schlüsselbegriffe des Gesetzes. Die Verfahrensgrundsätze dienen vor allem dem Schutz dieses Personenkreises. Nur diesem stehen die im Gesetz normierten Verfahrensrechte zu. (Teil2)

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MRZ
2014

Sicherheitsrecht – Auswertung von Zeitschriften Teil 2

von Marion Böttcher und Thomas Klett

Die Themen im Einzelnen:
Entzug der Fahrerlaubnis: Annahme von Alkoholabhängigkeit durch die Fahrerlaubnisbehörde trotz positivem ärztlichen Gutachten – Wasserschutzgebiete: Schutzanordnung durch Allgemeinverfügung; keine förmliche Festsetzungsverfahrenseinleitung für vorläufige Sicherung – Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG): Auswahlverfahren, Beauftragung Privater, Großschadenslagen, Großveranstaltungen u.a. – Feuerwehr: Kostenersatz für anlagebedingten Fehlalarm; Begriff der „privaten“ Brandmeldeanlage; satzungsrechtliche Beschränkungen der Kostenersatzpflicht; Abgrenzung von „Ausrücken“ und „Einsatz“ der Feuerwehr – Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes: Verbot alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen