Alumni Verwaltungshochschule
03
JUN
2020

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (Teil 2)

  • Dr. Bodo Klein

Das gesamte Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist subjektivrechtlich geprägt. Dies gilt nicht nur für das Hauptsacheverfahren. Auch das Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung dient dem subjektiven Rechtsschutz und nicht der objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle.

 

12
MAI
2020

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO (Teil 1)

Dr. Bodo Klein

Die einstweilige Anordnung bildet neben dem Aussetzungsverfahren die zweite Art des vor-läufigen Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Sie ist den im Zivilprozess geltenden Vorschriften über die einstweilige Verfügung nachgebildet.