Alumni Verwaltungshochschule
21
MAI
2019

Begriffsmerkmale und Arten des Gewerbes

Begriffsmerkmale und Arten des Gewerbes

Dr. Bodo Klein, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern

Im Mittelpunkt des Gewerberechts steht der Begriff des Gewerbes, da er den sachlichen Anwendungsbereich aller einschlägigen Vorschriften kennzeichnet. Diese setzen jeweils ein Gewerbe voraus, was als Tatbestandsmerkmal zu qualifizieren ist. Umgekehrt kann sich nur auf die Gewerbefreiheit berufen, wer ein Gewerbe betreibt. Aus diesem Grund stellt sich bei jeder Prüfung eines konkreten Einzelfalles immer die Frage, ob es sich bei der betreffenden Tätigkeit um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung handelt, welches den in diesem Gesetz festgelegten Pflichten unterliegt.

15
FEB
2018

Nachträgliches Vorgehen gegen ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe (Teil 2)

Dr. Bodo Klein

Angesichts der von einem Reisegewerbe ausgehenden Gefahren normiert die Gewerbeordnung im Vergleich zu anderen Gewerbearten strengere Regelungen (Teil 2).

 

 

18
FEB
2015

Verantwortlichkeit von ausgewählten Rechtssubjekten im stehenden Gewerbe

Der Frage, wer als selbstständiger Gewerbetreibender anzusehen ist, kommt  eine erhebliche Relevanz zu, da sie als Tatbestandsmerkmal der einschlägigen Rechtsvorschriften zu qualifizieren ist.

Ungeachtet seiner Bedeutung enthalten die Gewerbeordnung oder gewerberechtliche Spezialgesetze keine Definition des Begriffs des Gewerbetreibenden, weshalb dieser nach allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln ist.