Grundfragen der Beteiligung von Gesellschaften und Vereinigungen im Verwaltungsverfahren (Teil 2)
Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz regelt an zahlreichen Stellen Rechte und Pflichten der Beteiligten. Im Zusammenhang mit den genannten Vorschriften stellt sich die Frage, wer als Beteiligter des Verwaltungsverfahrens anzusehen ist. Der Terminus „Beteiligter“ ist einer der zentralen Schlüsselbegriffe des Gesetzes. Die Verfahrensgrundsätze dienen vor allem dem Schutz dieses Personenkreises. Nur diesem stehen die im Gesetz normierten Verfahrensrechte zu. (Teil2)